Welche Versicherungsleistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht?
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung in Deutschland und unterstützt Menschen bei Bedarf finanziell und in ihrer Pflegebedürftigkeit. Doch trotz der Leistungen der Pflegeversicherung gibt es bestimmte Situationen und Leistungen, die nicht von ihr abgedeckt werden. In diesem Artikel werden wir uns mit diesen Leistungen befassen und erläutern, was nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen wird.
Allgemeine Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Bevor wir uns den Leistungen widmen, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden, möchten wir kurz auf die allgemeinen Leistungen eingehen, die von ihr abgedeckt sind. Die Pflegeversicherung übernimmt in erster Linie die Kosten für die Pflege in häuslicher Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen. Sie gewährt finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige und bezahlt zum Beispiel für Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel zur mobilen Unterstützung.
Leistungen, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernimmt
Obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung viele Leistungen abdeckt, gibt es bestimmte Bereiche, die nicht von ihr übernommen werden. Hier sind einige Beispiele.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in stationären Pflegeeinrichtungen. Diese Kosten müssen vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen selbst getragen werden. Die Pflegeversicherung deckt nur die reinen Pflegekosten ab.
Vollstationäre Pflege im Ausland
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt keine Kosten für eine vollstationäre Pflege im Ausland. Wenn ein Pflegebedürftiger sich entscheidet, in einem Pflegeheim im Ausland versorgt zu werden, muss er diese Kosten selbst tragen.
Pflege außerhalb Europas
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt keine Leistungen für eine Pflege außerhalb Europas. Wenn ein Pflegebedürftiger beispielsweise in den USA oder in Asien gepflegt werden möchte, muss er die Kosten selbst tragen.
Erhöhte Pflegekosten bei Demenz
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt bei Demenz keine erhöhten Pflegekosten. In Deutschland gibt es hierfür ein eigenes Pflegestärkungsgesetz, das für eine bessere finanzielle Unterstützung von Menschen mit Demenz sorgt. Dennoch deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Kosten, die mit einer Demenzerkrankung einhergehen.
Körperpflege
Die Kosten für bestimmte Leistungen der Körperpflege werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen. Dazu gehören zum Beispiel Friseurbesuche oder die Reinigung von Kleidung. Diese Kosten müssen vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen getragen werden.
Wohnraumanpassungen
Obwohl die Pflegeversicherung viele Hilfsmittel für die Pflege zuhause finanziert, übernimmt sie nicht die Kosten für umfassende Wohnraumanpassungen. Wenn beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder die Umbauten im Badezimmer notwendig sind, müssen diese Kosten von anderen Stellen, wie beispielsweise der KfW-Bank, übernommen werden.
Mehrbedarf bei chronischen Erkrankungen
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt keinen Mehrbedarf bei chronischen Erkrankungen, der über die Grundpflege hinausgeht. Wenn eine Person neben der Pflegebedürftigkeit auch an einer chronischen Erkrankung leidet, müssen die zusätzlichen Kosten selbst getragen werden.
Anschaffung eines Rollstuhls
Die Kosten für die Anschaffung eines Rollstuhls oder anderer Mobilitätshilfen werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen. Sie finanziert jedoch die monatliche Miete für solche Hilfsmittel.
Medikamente
Die Kosten für Medikamente werden nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Diese sind von der Krankenversicherung abgedeckt und müssen separat beantragt werden.
Zusätzliche private Pflegeversicherung
Angesichts der Lücken, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden, ist es ratsam, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Eine private Pflegeversicherung kann die finanzielle Absicherung für zusätzliche Leistungen bieten und die Versorgungslücken schließen.
Fazit
Obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung viele Leistungen abdeckt und Menschen in ihrer Pflegebedürftigkeit unterstützt, gibt es bestimmte Leistungen, die nicht von ihr übernommen werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in stationären Pflegeeinrichtungen, Vollstationäre Pflege im Ausland, Pflege außerhalb Europas, erhöhte Pflegekosten bei Demenz, bestimmte Leistungen der Körperpflege, Wohnraumanpassungen, Mehrbedarf bei chronischen Erkrankungen, Anschaffung eines Rollstuhls und Medikamente müssen von anderen Stellen oder mittels einer privaten Pflegeversicherung abgedeckt werden. Es ist daher wichtig, sich über die Leistungen und Möglichkeiten der Pflegeversicherung gut zu informieren und gegebenenfalls eine private Versicherung abzuschließen, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.